So bekämpft man Motten im Urlaub

Schlupfwespen sind der Goldstandard bei der Mottenbekämpfung. Sie sind günstig, wirken sicher und im Einklang mit der Natur. Trotzdem kommt es immer wieder zu Supportanfragen, die von Problemen berichten. Meist handelt es sich dabei um simple Anwendungsfehler. Vor allem nach und vor der Urlaubszeit häufen sich die Anfragen. Mit einer Lieferung von Schlupfwespen ist es nicht getan. Bei Kleidermotten kommen insgesamt sechs Lieferungen, bei Lebensmittelmotten sind es nur drei. Das stellt normalerweise kein Problem dar, außer in der Urlaubszeit. Wenn die Lieferung ankommt und der Kunde ist nicht zu Hause ergibt sich ein Problem.

Schlupfwespen müssen sofort ausgesetzt werden

Grundsätzlich gilt, dass Schlupfwespen nicht zu lange unterwegs oder im Briefkasten bleiben sollen. Das ergibt sich aus der Tatsache, dass es sich um Lebewesen handelt. Die Schlupfwespen ernähren sich ausschließlich von Motteneiern. Bekommen sie diese nicht zeitnah, verhungern sie. Der Kunde merkt davon nichts, denn bei ihm kommt ein Päckchen mit feinem Staub an. Ob es den Nützlingen gut geht, ein großer Teil schon tot sind oder das Päckchen vollkommen unbrauchbar ist, lässt sich nicht feststellen.
Dies trägt übrigens auch der Versandhändler Rechnung. Er versendet die Schlupfwespen an Wochentagen, an denen kein Wochenende oder ein Feiertag folgt. Zu groß ist das Risiko, dass die Nützlinge ein oder zwei Tage auf dem Postamt verbringen müssen.

Was tun bei unaufschiebbaren Verpflichtungen?

Nun kann nicht jeder seine Jahresplanung an den Schlupfwespen ausrichten. Es gibt im Jahresverlauf Termine, die man einfach wahrnehmen muss. Dazu zählt auch der wohlverdiente Urlaub. In diesem Fall ist es notwendig, einen Freund oder einen Nachbarn des Vertrauens um Hilfe zu bitten. Dieser muss die Kärtchen unmittelbar nach der Ankunft auslegen. Wichtig ist es, den Helfer genau einzuweisen. Die Schlupfwespen müssen in unmittelbarer Nähe der Mottennester ausgelegt werden. Diese Tätigkeit ist einfach und innerhalb weniger Minuten erledigt. Der Mottengeplagt kann zur Tagung oder in den Urlaub fahren und die Mottenbekämpfung geht während seiner Abwesenheit weiter.

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