Grundsätzlich funktionieren Schlupfwespen immer. Auch eine Mausefalle fängt immer Mäuse, bei richtiger Anwendung. Genau hier liegt meist der Fehler. Kundenreklamationen stellen sich meist auf Anwendungsfehler heraus. Dabei sind es immer einige wenige Fehler, welche gemacht werden.
Der Kunde muss wissen, wo sich die Motten befinden
Wer sich für Schlupfwespen entscheidet, muss ungefähr wissen, wo sich die Motten befinden. Die Nützlinge haben aufgrund ihrer Körpergröße nur eine begrenzte Reichweite. Außerdem fliegen sie in der Regel nicht. Es nützt also nicht, die Schlupfwespen wahllos in der Wohnung zu verteilen. Wer keine Zeit oder keine Gelegenheit hatte, die Motten zu beobachten, kann sie auch aus ihren Verstecken hervorlocken. Dabei sind Pheromonfallen sehr nützliche. Diese verströmen einen Sexuallockstoff. Dieser zieht die Männchen magisch an. Viele benutzen diese Fallen zur Mottenbekämpfung. Allerdings ist der Erfolg nicht sehr groß, da die Fallen nur die Männchen töten. Die Weibchen können ihre Eier ungehindert weiter legen.
Die Schlupfwespen müssen sofort ausgelegt werden
Ein anderes Problem ist der Transport. Die Firma, bei der die Schlupfwespen im Internet gekauft werden, kümmert sich um einen unverzüglichen Versand. Allerdings wird darauf geachtet, dass kein Wochenende dazwischen liegt. Somit wird verhindert, dass die Nützlinge einen Tag auf dem Postamt verbringen müssen. Diese Vorsichtsmaßnahme macht natürlich nur dann Sinn, wenn der Kunde die Kärtchen sofort auslegt. Der Zeitpunkt, an dem die Schlupfwespen ankommen, ist meist bekannt Sie müssen sofort aus dem Briefkasten entfernt und zu den Motteneiern gebracht werden. Danach vollbringen sie ihr Werk.
Bei Kleidermotten erfolgen insgesamt sechs, bei Lebensmittelmotten drei Lieferungen. Es kann natürlich vorkommen, dass sich der Kunde im Urlaub befindet, wenn eine Lieferung kommt. In diesem Fall muss er einen Nachbarn oder Freund fragen, ob er die Schlupfwespen für ihn auslegt. Der Lieferzeitpunkt lässt sich nur in einem sehr engen Rahmen verschieben, wenn der Erfolg der Bekämpfungsmaßnahme nicht gefährdet sein soll.