Nun kommt die Zeit der guten Vorsätze. Viele davon werden sich nicht verwirklichen, doch die Wohnung mottenfrei zu halten, lässt sich leicht in die Tat umsetzen. Der Leser muss dazu wenig selbst beitragen, denn er kann sich dabei die Hilfe von kleinen und sehr nützlichen Helfern versichern.
Zunächst die befallenen Stellen gründlich putzen
Die erste Arbeit sollte darin bestehen, die befallenen Stellen gründlich zu putzen. Das muss zwar nicht unbedingt sein, doch dafür geht es später ein wenig schneller. Bei Kleidermotten die nicht mehr brauchbaren Stücke entfernen, alle anderen gründlich waschen und für ein paar Tage in den Gefrierschrank legen. Das tötet die Mottenlarven sicher ab. Auskochen würde auch funktionieren, doch meist überstehen das die Textilien nicht.
Bei Lebensmittelmotten müssen sämtliche Lebensmittel entfernt werden. Oft ist der Befall direkt sichtbar, manchmal aber auch unsichtbar. Besser ist es, auch hier großzügig zu verfahren.
Sind in den Kleider- und Vorratsschränken sämtliche Gegenstände entfernt, sollten die Schränke gründlich geputzt werden. Danach sieht alles sauber aus und riecht auch so. Leider täuscht der Eindruck. Wer jetzt aufhört, der hat bald wieder einen Befall der Schädlinge.
Schlupfwespen sind nützliche Helfer
Um wirklich die Larven aus dem letzten Winkeln zu entfernen, sollte sich der Mottengeplagte Schlupfwespen aus dem Internet bestellen. Die Bestellung selbst dauert nur wenige Minuten. Schon nach wenigen Tagen erhält der Kunde ein kleines Päckchen mit mehreren Kärtchen. Diese muss er sofort auslegen. Damit darf sie oder er nicht warten. Bei Schlupfwespen handelt es sich um Lebewesen, die verhungern, wenn sie längere Zeit im Briefkasten bleiben.
Wichtig ist außerdem, dass die Nützlinge in der Nähe der Nester ausgelegt werden. Wer nicht genau weiß, wo sich diese befinden, benutzt im Vorfeld Pheromonfallen. Diese locken die Männchen aus ihren Nestern. Somit lassen sich die Nester leicht identifizieren.
Mehr muss der Kunde nicht beachten. Es kommen noch zwei (Lebensmittelmotten) oder fünf (Kleidermotten) weitere Lieferungen, mit denen der Kunde ebenso verfahren muss.