Oft verfliegt die Freude über die neu gemietete Wohnung sehr schnell, wenn sich herausstellt, dass es in der Wohnung Motten gibt. Hier sind beide Parteien schnell mit Schuldzuweisungen bei der Hand, doch nur in den seltensten Fällen lässt sich die Ursache des Befalls aufklären. Nach einem Urteil vom AG Bremen vom 6. Dezember 2001 (Az: 25 C 0118/01, 25 C 118/01) muss der Vermieter die Kosten der Bekämpfung tragen, selbst dann, wenn nicht klar ist, wer den Befall nun eigentlich verursacht hat. Der Mieter muss dem Vermieter natürlich den Befall sofort bei Bekanntwerden mitteilen und ihm eine angemessene Frist zur Bekämpfung der Motten einräumen. Falls der Mieter die Sache selber in die Hand nimmt, dann muss der Vermieter die Kosten übernehmen. In besonders schwerwiegenden Fällen ist auch deine Mietminderung möglich.
Der Vermieter haftet für Folgeschäden
Bei der Bekämpfung von Motten gibt es unzählige Methoden. Einige von diesen haben keinerlei oder nur sehr geringe Wirkung. Andere wiederum wirken sehr gut, schädigen aber die Menschen in der Wohnung. Falls der Vermieter einen Kammerjäger beauftragt, der die Plage mit aggressiven Mitteln bekämpft, muss er auch für die Folgeschäden aufkommen. Es gibt Fälle, in denen durch die Schädlingsvernichtung erhebliche gesundheitliche Schäden ausgehen. Andere Insektizide greifen die Möbel an. Auf jeden Fall muss der Vermieter auch für die Folgeschäden einer unsachgemäßen Bekämpfung aufkommen. Meist sind die sanfteren Methoden die besseren. Motten sind per sé nicht schädlich, so dass eine Vernichtung von einem Tag auf den anderen nicht nötig ist. Also können sich Vermieter und Mieter bei der Bekämpfung der Plage Zeit lassen.
Schlupfwespen – langsam aber wirkungsvoll
Zu den eher langsameren Methoden gehört der Einsatz von natürlichen Feinden der Motten, den Schlupfwespen. Es handelt sich dabei um nur 0,4 mm große Insekten, welche die Eier der Motten vernichten. Schließlich schlüpft aus dem Gelegen eine Schlupfwespe, die sich erneut auf die Suche nach den Motteneiern macht. Da der komplette Lebenszyklus der Motten abgedeckt werden soll, ist es sinnvoll, dass diese Tiere in mehreren Lieferungen ankommen. Der Vermieter oder Mieter braucht sich darum nicht zu kümmern, denn das erledigt die Versandfirma. Wichtig ist nur, dass die Lieferung entgegengenommen wird und an die richtige Stelle kommt. Meistens weiß der Mieter sehr gut über die Plätze in der Wohnung Bescheid, wo die Motten bevorzugt auftreten.