Motten sind lästig. Vor allem wenn eine neue Wohnung bezogen wird und sich schon nach kurzer Zeit die unliebsamen Hausgäste einstellen. Nun stellt sich die Frage, wer die Beseitigung der Mottenplage bezahlen muss. Diese Frage beschäftigt immer häufiger auch Gerichte, was letztendlich teurer kommt als die Motten einfach durch bewährte Mittel zu entfernen.
In vielen Fällen haftet der Vermieter
Wenn klar ist, dass die Motten schon in der Wohnung waren, als der Mieter einzog, muss sich der Vermieter darum bemühen, den Schaden zu beheben. Dieser wird davon nicht sehr begeistert sein und alles versuchen, den schwarzen Peter seinem Mieter zuzuschieben. Allerdings muss der Vermieter nachweisen, dass die Mottenplage durch eine unsaubere Haushaltsführung entsteht. Im Einzelfall dürfte das schwer sein. In der Tat ist es so, dass Motten mit Schmutz in der Wohnung nicht unbedingt etwas zu tun haben. Sie werden häufig durch kontaminierte Lebensmittel eingeschleppt. Trotzdem ist es nicht immer sinnvoll, einen langwierigen und teuren Streit vom Zaun zu brechen. Es muss nicht immer gleich der Kammerjäger engagiert werden. Wer die Wohnung gründlich putzt, kann einen Großteil der Motten entfernen. Das reicht aber noch nicht aus. Für den nächsten Schritt muss der Mieter oder der Vermieter auch nicht tief in die Tasche greifen.
Schlupfwespen beseitigen die Plage gründlich und kostengünstig
Es muss nicht der Kammerjäger sein. Der Einsatz von Schlupfwespen ist auch für Laien ohne Probleme möglich. Die Nützlinge kann jeder im Internet bestellen. Innerhalb weniger Tage kommt ein kleines Päckchen an, in denen sich die kleinen Insekten befinden. Sie sind in der Tat nur 0,4 mm groß. Danach muss der Kunde die Tiere an den Stellen auslegen, an denen sich die Motten befinden. Mehr muss er nicht tun. Den Rest erledigen die Schlupfwespen. In Abstand von mehreren Wochen erhält der Kunde zwei oder fünf (Kleidermotten) weitere Lieferungen, damit der gesamte Lebenszyklus der Motten abgedeckt ist.