Zwischen Vermieter und Mieter kommt es immer wieder zu Streitigkeiten, vor allem um die Frage, wer für welche Reparaturen und Kosten aufkommen muss. Dabei ist immer die Frage, wer ist schuld an dem Problem. Hat der Vermieter das zu verantworten, muss dieser selbstverständlich auch die Kosten übernehmen. Häufig sind die Motten schon beim Einzug in der Wohnung. Wurde zuvor gründlich geputzt, sind die Motten momentan aus der Wohnung verschwunden. Die kleinen Larven sind kaum zu entdecken, aus diesen entwickeln sich aber innerhalb der nächsten Wochen Motten, die erneut Eier legen und schon hat der neue Mieter ein Mottenproblem.
Wer ist für die Mottenbekämpfung zuständig
Es gibt für viele Mietangelegenheiten Gerichtsurteile, so auch für die Zuständigkeit bei der Mottenbekämpfung. Daran können sich Mieter und Vermieter bei Streitigkeiten orientieren. Ein passendes Urteil stammt aus dem Jahr 2001 (Az: 25C0118/1). Danach muss sich der Vermieter um die Mottenplage kümmern. Damit der Mieter allerdings seine Ansprüche nicht verliert, muss dieser den Befall sofort anzeigen.
Vermieter wissen oft nicht genau, wie sie mit Motten umgehen sollen. Sie bestellen einfach einen Kammerjäger, die die Biester mit Gift behandelt. Das macht die Wohnung für einige Zeit unbewohnbar und der Mieter muss samt Familie in ein Hotel ziehen. Das muss zwar der Vermieter bezahlen, unangenehm ist es trotzdem.
Mit Schlupfwespen das Problem selbst in die Hand nehmen
Wer Streit mit dem Vermieter vermeiden möchte, kann das Problem auch selbst in die Hand nehmen. Am einfachsten bekämpft man Motten in der Wohnung mit Schlupfwespen. Das funktioniert ganz einfach. Schlupfwespen sind die natürlichen Feinde der Motten. Sie ernähren sich von den Eiern der Motten und legen eigene Eier in deren Nester.
Kaufen kann der Mottengeplagte die Nützlinge im Internet. Sie werden innerhalb von ein oder zwei Tagen angeliefert. Jetzt ist es wichtig, dass der Kunde diese sofort in die Nähe der Nester auslegt. Den Rest erledigen die Schlupfwespen. Insgesamt erhält der Kunde bei Kleidermotten sechs und bei Lebensmittelmotten drei Lieferungen, denn nur so ist Gewährleistet, dass der gesamte Lebenszyklus abgedeckt wird.