Grundsätzlich haben Motten das ganze Jahr über Saison und damit auch die Mottenbekämpfung. Da sie sich hauptsächlich im Haus vermehren und dort eine konstante Temperatur herrscht, gibt es auch im Winter kaum Vermehrungseinbrüche. Anders sieht es manchmal in den Vorratsräumen aus. Dort ist es im Winter kühler, sodass sich die Schädlinge dort langsamer vermehren. Jetzt im Mai steigen die Temperaturen und auch die Motten vermehren sich. Deshalb sollten Mottengeplagte die Motten vor allem in den Vorratsräumen bekämpfen.
Die Mottenbekämpfung beginnt schon beim Einkauf
Wer Motten in der Vorratskammer oder in der Küche entdeckt, sucht den Verursacher oft bei sich selbst und glaubt, es handele sich um ein Problem mangelnder Hygiene. Dem ist aber nicht so, denn Motten werden oft eingeschleppt. Vor allem in Mehl oder Müsli befinden sich Eier, die sich dann vermehren.
Haben sich die Motten erst einmal eingenistet, müssen die befallenen Lebensmittel möglichst vollständig entfernt werden. Dabei sollte man großzügig vorgehen, denn nicht immer sind die befallenen Lebensmittel mit bloßem Auge zu erkennen.
Anschließend ist es sinnvoll, alle Schränke gründlich mit Essig- oder Zitronenreiniger zu säubern. Danach macht die Küche einen sauberen und mottenfreien Eindruck. Leider trügt dieser Schein, denn in Einbauküchen gibt es viele kleine Ritzen, in denen sich die Motten erneut vermehren und bald wieder die Wohnung bevölkern.
Mit Schlupfwespen verschwinden die Motten aus der Wohnung
Wer sich nicht alle paar Wochen mit den Plagegeistern herumschlagen will, kauft im Internet Schlupfwespen. Das sind die natürlichen Feinde der Motten, die sich von deren Eiern ernähren.
Schon nach wenigen Tagen kommt die erste Lieferung, die der Kunde in der Nähe der Motten auslegen muss. Das muss sofort geschehen, denn wenn die Schlupfwespen längere Zeit im Briefkasten bleiben, verhungern sie und können die gewünschte Wirkung nicht mehr entfalten.
Bei Lebensmittelmotten erhält der Kunde insgesamt drei Lieferungen. Das Zeitfenster ist sehr eng. Sollte der Kunde verhindert sein, muss er einen Freund oder Nachbarn beauftragen, die Nützlinge auszusetzen.