Draußen ist es zwar noch kalt, doch der Frühling nähert sich mit Riesenschritten. Nicht jeder hat einen großen, begehbaren Schrank, in dem sämtliche Kleider für alle Jahreszeiten Platz haben. So wiederholt sich der gleiche Vorgang mindestens zweimal im Jahr. Die Bekleidung, die in der kommenden Saison nicht mehr benötigt werden, müssen ausgetauscht werden. Leider erleben viele Menschen eine Überraschung, wenn sie ein Mottengespinst und Löcher in der Kleidung entdecken.
Zunächst die Kleidung von den Motten säubern
Wenn sich in der Kleidung Motten befinden, heißt das noch lange nicht, dass die Kleidung im Abfalleimer landen muss. Wenn sich noch keine Löcher in der Kleidung befinden oder diese sehr klein sind, können die Kleidungsstücke nach wie vor getragen werden. Wichtig ist, dass zunächst die Motten entfernt werden. Einfach die Kleider auszubürsten ist zwar hilfreich, reicht aber nicht aus. Es gibt zwei Möglichkeiten, die Motten abzutöten: Durch Hitze und durch Kälte. Die erste Möglichkeit scheidet oft aus, denn dann wären nicht nur die Motten tot, sondern auch die Kleidung unbrauchbar. Also bleibt die Kälte. Einfach die Kleidung in einen Beutel geben und für mehrere Tage in den Gefrierschrank legen.
Das Übel bei den Wurzeln bekämpfen
Wenn die Motten wirklich aus der Wohnung verschwinden sollen, hilft nur der Einsatz von Schlupfwespen. Diese Nützlinge habe mit den normalen Wespen nicht viel mehr als den Namen gemein. Sie sind nur 0,4 mm groß, also mit bloßem Auge kaum sichtbar. Sie leben parasitoid von den Eiern der Motten. Dadurch sterben die Nachkommen und auch die Motten verschwinden bald aus der Wohnung.
Wichtig ist, dass der gesamte Lebenszyklus der Motten abgedeckt ist. Eine Lieferung reicht dazu nicht aus. Bei den Kleidermotten sind sechs Lieferungen nötig. Nach dem Kauf der Schlupfwespen im Internet kommen die Lieferungen automatisch. Wichtig ist außerdem, dass der Kunde zu Hause ist und die Tiere zeitnah aussetzt. Wenn sein nämlich zu lange im Briefkasten bleiben, verhungern sie und können ihre nützlichen Dienste nicht mehr versehen.