Wer eine Wohnung besichtigt, stellt oft keinen Mottenbefall fest. Weder der Vermieter noch der Vormieter sind daran interessiert, die Schädlinge offen zu legen. Meist kommt es doch irgendwann an den Tag. In vielen Fällen denkt sich der Mieter, dass er Schuld daran habe. Häufig ist das aber nicht der Fall. Es stellt sich jetzt die Frage, wer die Bekämpfung der ungebetenen Hausgäste bezahlt. Eigentlich liegt der Fall klar, denn nach einem Urteil des AG Bremen vom 6. Dezember 2001 muss der Vermieter die Mottenbekämpfung bezahlen (Az: 25 C 0118/01, 25 C 118/01). Wenn der Vermieter einen Befall von Motten in seiner Wohnung bemerkt, muss er diesem sofort Bescheid geben. Nur so kann er seine berechtigten Ansprüche durchsetzen.
Der Vermieter ist für die Bekämpfung verantwortlich
Die Verantwortung des Vermieters hat zwei Seiten. Zunächst einmal muss er sich darum kümmern, wie die Motten aus der Wohnung verschwinden. Welche Methoden er dabei anwendet ist zunächst seine Sache. Obwohl ihn der Mieter natürlich dabei gute Tipps geben kann, vor allem, wenn er diesen Blog liest. Ob die Vorschläge der Mieter befolgt steht jetzt auf einem anderen Papier. Im Internet gibt es viele Seiten, die sich mit dem Thema auseinandersetzen und nicht alle dort vorgeschlagenen Möglichkeiten sind harmlos. Vor allem Kammerjäger benutzen häufig Gift. Dieses schädigt aber nicht nur die Motten, sondern auch die Bewohner. Da der Vermieter für die Bekämpfung zuständig ist, haftet er natürlich auch für Folgeschäden. Besser ist es, natürlichere Methoden anzuwenden. Diese dauern zwar ein bisschen, sind dafür risikolos und mindestens genau so wirkungsvoll.
Mit Schlupfwespen die Motten bekämpfen
Eine gute und sanfte Methode der Mottenbekämpfung funktioniert über Schlupfwespen. Diese kleinen Insekten können einfach über das Internet bezogen werden. Die Lieferung erfolgt automatisch. Sollte die Bestellung auf einen Freitag fallen, kann sich der Versand ein wenig verzögern. Die Motten sollen möglichst kein Wochenende auf der Post verbringen. Wenn das kleine Paket mit den Kärtchen ankommt, müssen diese sofort an Ort und Stelle ausgebracht werden. Die Nützlinge beginnen sofort mit der Arbeit und legen die eigenen Eier bei den Motten ab.