So vermeidet man Streit mit dem Vermieter

Es gibt viele Gründe, sich mit dem Vermieter zu streiten. Lästige Nachbarn, Schimmel in der Wohnung oder undichte Fenster. Manchmal kommt es auch vor, dass sich kurz nach dem Einzug Motten in der Wohnung breit machen. Viele Vermieter neigen dazu, die Kosten einfach auf die Mieter abzuwälzen und behaupten, diese hätten die Biester eingeschleppt. Wie hier im Blog schon oft berichtet wurde, ist das aber nicht richtig, denn es gibt viele Möglichkeiten, Motten einzuschleppen und oft ist es nicht die Schuld des Mieters.

Wann muss der Vermieter zahlen?

Eigentlich ist die Rechtslage ganz einfach. Waren die Schädlinge schon vor dem Einzug in der Wohnung, muss der Vermieter die Schädlingsbekämpfung bezahlen. Das ist aber im Einzelfall schwer zu beweisen. Wenn gründlich geputzt wird, sieht die Wohnung auf den ersten Blick sauber aus und niemand kommt auf die Idee, dass sich dort Motten tummeln. Doch es gibt immer wieder Risse, in denen sie ihre Nester anlegen, aus denen bald die ersten Larven schlüpfen, sich entwickeln, verpuppen und als neue Motten schlüpfen. So beginnt der Kreislauf von neuem und bald vermehren sich die Motten in der Wohnung und der Mieter hat ein Problem. Die Frage ist nun, ob es sich lohnt, einen langwierigen Streit mit dem Vermieter zu führen. Es gibt einige Urteile, in denen der Mieter Recht bekommen hat, aber es geht auch einfacher, ohne Chemie, ohne Streit und ohne teure Anwälte.

Geld sparen durch den Einsatz von Schlupfwespen

Schlupfwespen sind eine kostengünstige Alternative zum Kammerjäger. Sie sind die natürlichen Feinde der Motten. Diese sind nur 0,4 mm groß und können in jede Ritze eindringen. Die Nützlinge sind im Internet erhältlich. Bei Kleidermotten gibt es insgesamt sechs Lieferungen, bei Lebensmittelmotten drei. Wichtig ist, dass der Kunde die Insekten sofort in der Nähe der Mottennester auslegt. Der Zeitfaktor ist wichtig, da es sich um Lebewesen handelt, die sterben, wenn sie nicht sofort zu ihrer Nahrungsquelle – den Motten – gebracht werden. Ist der Kunde verhindert, sollte er einen guten Freund oder Nachbarn mit der Bekämpfung beauftragen.

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