Wer in seinem eigenen Haus wohn, dem stellt sich nicht die Frage, wer für die Mottenplage aufkommen muss. Das ist immer der Hausbesitzer. Schwieriger wird die Frage bei einer Mietwohnung. Schnell kommt es da zu Schuldzuweisungen. Mieter und Vermieter landen nicht selten vor dem Richter. Der folgende Artikel gibt Hinweise, wann der Vermieter für die Kosten übernehmen muss und wann der Mieter die Sache selbst in die Hand nehmen muss.
In diesen Fällen übernimmt der Vermieter die Kosten
Grundsätzlich muss sich der Vermieter um den Schaden kümmern, wenn die Plagegeister schon vor dem Mieter in der Wohnung waren. Das ist im Einzelfall schwer nachzuweisen. Die meisten Vermieter schieben den Schwarzen Peter den Mieter zu und behaupten, es läge an seiner unsauberen Arbeitsweise. Das ist aber nur in seltenen Fällen richtig. Eine schmutzige Wohnung zieht keinesfalls die Motten magisch an. Oft sind sie schon im Mehl vorhanden. Oft werden sie auch durch kontaminierte Kleidungsstücke eingeschleust. Der Nachweis ist aber auf jeden Fall schwer. Wer einen längeren Rechtsstreit vermeiden will, entscheidet sich für eine kostengünstige Methode der Mottenbekämpfung.
So werden Mieter die Motten günstig los
Die beste Methode der Mottenbekämpfung besteht im Einsatz von Schlupfwespen. Diese Methode hat sich in den letzten Jahren als der Goldstandard durchgesetzt. Die Anwendung ist denkbar einfach. Die Nützlinge kann ein jeder im Internet bestellen. Schon nach wenigen Tagen kommt ein Brief mit kleinen postkartengroßen Kärtchen an. In diesen befinden sich die Schlupfwespen. Diese sind nur 0,4 mm groß, also mit bloßem Auge gerade noch zu sehen. Diese müssen sofort an den Stellen, wo sich die Nester der Biester befinden, ausgelegt werden. Den Rest erledigen die Schlupfwespen.
Wichtig ist, dass mit einer Charge die Plage nicht aus der Welt geschafft wird. Bei Lebensmittelmotten sind mindestens drei, bei Kleidermotten sechs Lieferungen fällig. Der Kunde braucht sich darum nicht zu kümmern. Das erledigt der Versandhändler.