Immer wieder beklagen sich Kunden, dass nach dem Einsatz von Schlupfwespen die Motten aus der Wohnung nicht verschwunden sind. Meist stellt sich heraus, dass es sich um einen simplen Anwendungsfehler handelt. Vielen Nutzern scheint nicht wirklich bewusst zu sein, dass Schlupfwespen Lebewesen sind. Wer sich das klar macht, der behandelt die Schlupfwespen mit großer Sorgfalt.
Für die Schlupfwespen sind Motten Nahrung
Schlupfwespen sind nur sehr klein, 0,4 mm im Durchschnitt. Das heißt aber nicht, dass sie keine Nahrung benötigen. Wer sich die Nützlinge ansieht, glaubt, lediglich ein Häufchen Staub zu sehen. In Wirklichkeit sind diese sehr aktiv und wollen möglichst schnell Motteneier als Nahrung. Bleibt ihnen dies verwehrt, sterben sie innerhalb von wenigen Tagen.
Dem Versandhändler ist das bewusst. Aus diesem Grund verschickt er die Schlupfwespen nicht am Freitag, denn die Gefahr ist groß, dass die Nützlinge auf der Post einen oder zwei Tage verbringen müssen. Es kann sein, dass viele die Wartezeit nicht überleben würden.
Die ganze Vorsicht ist jedoch nutzlos, wenn der Verbraucher den Brief mit den Kärtchen mehrere Tage im Briefkasten lässt. Die Tiere verhungern und können ihren Dienst nicht mehr verrichten.
Manchmal ist die Hilfe von Freunden notwendig
Bei der Mottenbekämpfung reicht eine Lieferung von Schlupfwespen nicht aus. Bei Kleidermotten erreichen dem Kunden sechs Lieferungen, bei Lebensmittelmotten sind es drei. Das Zeitfenster ist dabei sehr eng. Zwar können die Lieferungen um ein paar Tage verschoben werden, doch bei einem längeren Urlaub kann es zu Problemen kommen.
Nun heißt das nicht zwingend, dass der Mottengeplagte während der Bekämpfung nicht in den Urlaub fahren kann. Es kommt immer auf die Organisation an.
Wichtig ist es, dass die Schlupfwespen zeitnah an den richtigen Stellen ausgesetzt werden. Das muss nicht unbedingt ein Familienmitglied besorgen. Ein guter Freund oder vertrauenswürdiger Nachbar kann das auch erledigen.
Dieser bekommt zunächst eine genaue Einführung, sodass er genau weiß, was er tun muss. Anschließend kann der Hausbesitzer oder Mieter beruhigt in den Urlaub fahren.