So schützt man Kleidung und Lebensmittel vor Motten

Motten sind im Haushalt lästig und sollten möglichst schnell daraus entfernt werden. Am besten ist es, wenn Motten erst gar nicht auftauchen. Das ist jedoch leichter gesagt als getan. Oft lässt sich der Befall einfach nicht verhindern, weil die Biester von außen eingeschleppt werden. Trotzdem ist der Mottengeplagte nicht vollkommen hilflos und kann einige Maßnahmen gegen Motten ergreifen.

Wie sich jeder gegen Motten schützen kann

Gegen Kleidermotten hilft am besten Sauberkeit. Wer Kleidungsstücke ungewaschen in den Schrank legt, braucht sich über den Mottenbefall nicht zu wundern. Werden Textilien für längere Zeit aufbewahrt, dann ist es am besten, sie in Papier einzuschlagen. Viele nutzen stattdessen Plastiktüten, was nur bedingt empfehlenswert ist. Durch Plastik nagen sich die Larven der Motten oft ohne Probleme hindurch. Gegen Kleidermotten helfen auch Gerüche, wie das bekannte Lavendelsäckchen.
Gegen die sogenannten Lebensmittelmotten hilft nur, Mehl und Müsli gut zu verpacken. Am besten in fest schließenden Gefäßen aus Glas oder sehr hartem Plastik. Die Lebensmittel möglichst kühl und trocken lagern.

So einfach kann man Motten bekämpfen

Haben sich Motten trotzdem in der Wohnung breit gemacht, ist es am besten, die befallenen Lebensmittel zu entsorgen. Kleidungsstücke, die nicht mehr zu gebrauchen sind, wandern ebenfalls in den Müll. Ist der Schaden nicht zu groß, kann man die Textilien für einige Tage in den Gefrierschrank legen, das tötet die Motten. Anschließend reinigt man die Schränke gründlich.
Für die weitere Bekämpfung haben sich Schlupfwespen bewährt. Diese kann der Interessent einfach im Internet kaufen. Schon nach wenigen Tagen erhält er die erste Lieferung. Nun ist es wichtig, dass er diesen unmittelbar nach dem Eintreffen in der Nähe der Mottennester auslegt. Den Rest erledigen die Nützlinge. Einige Wochen später trifft eine weitere Lieferung ein. Bei Kleidermotten sind es insgesamt sechs, bei Lebensmittelmotten drei Lieferungen. Sollte der Kunde bei der Ankunft verhindert sein, muss er einen Bekannten oder Freund damit beauftragen, die Kärtchen an ihren Platz auszulegen.

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